Stadtrat

Am 7. Juni 2009 wählten die Dresdnerinnen und Dresdner den Stadtrat.
Der Dresdner Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Dresdner Bürgerinnen und Bürger. Vorsitzender des Stadtrates ist nach der sächsischen Gemeindeordnung der Oberbürgermeister.

Fraktion Anzahl der Sitze (gesamt 70)
CDU 23 Sitze
Fraktion DIE LINKE 12 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen 11 Sitze
SPD 9 Sitze
FDP 9 Sitze
Bürgerfraktion 4 Sitze
Fraktionslose 2 Sitze

Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landeshauptstadt Dresden, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Der Stadtrat kann mit seinen Beschlüssen dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen. Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel alle drei Wochen statt.

Beiräte im Dresdner Stadtrat

Der Stadtrat hat sieben Beiräte, die ihn vor Entscheidungen beraten. In den Beiräten arbeiten Vereine, Verbände oder andere Interessengruppen mit.

Es gibt folgende Beiräte:

  • Seniorenbeirat
  • Behindertenbeirat
  • Ausländerbeirat
  • Beirat »Gesunde Städte«
  • Kulturbeirat
  • Kleingartenbeirat
  • Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten

Die Stadträte arbeiten in zehn beschließenden und zwei beratenden Ausschüssen.

Ausschüsse im Dresdner Stadtrat

Die Stadträte arbeiten in zehn beschließenden und zwei beratenden Ausschüssen.

Beschließende Ausschüsse

Die beschließenden Ausschüsse sind befugt, Entscheidungen ihres Geschäftskreises anstelle des Stadtrates zu treffen. Handelt es sich um Dinge mit besonderer kommunalpolitischer Bedeutung, beraten diese Ausschüsse lediglich; die Entscheidung trifft dann der Stadtrat.

  • Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit
  • Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
  • Ausschuss für Wirtschaftsförderung
  • Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft
  • Jugendhilfeausschuss
  • Betriebsausschuss für IT-Dienstleistungen, Stadtentwässerung und Friedhofswesen
  • Betriebsausschuss für Städtische Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen
  • Betriebsausschuss für Sportstätten und Bäder
  • Ausschuss für Kultur

Beratende Ausschüsse

Beratende Ausschüsse bereiten Entscheidungen des Stadtrates oder beschließender Ausschüsse vor. Die Ausschusssitzungen der beschließenden Ausschüsse sind – im Gegensatz zu denen der beratenden Ausschüsse – zum Teil öffentlich.

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen

Die Aufgabenbereiche der Ausschüsse entsprechen größtenteils dem Aufgabenbereich der zugeordneten Geschäftsbereiche, mit Ausnahme des Petitionsausschusses; dieser ist zuständig für alle an den Stadtrat gerichteten Petitionen.