Sang- und klanglos hat der Sächsische Landtag nun die letzten Reste des einstmals hochgelobten "Paragraphenprangers" aus der Schublade in den Papierkorb entsorgt. Damit ist auch die Liberalisierung des Umgangs mit Großgehölzen auf dieser Ebene nicht mehr zu erwarten. So liegt es jetzt in der kommunalen Selbstverantwortung, eine Lösung zu finden, die einen Ausgleich zwischen berechtigten Umweltschutzinteressen und dem Bürgerwillen schafft.
Gemeinsam mit dem Stadtverband Dresdner Gartenfreunde, Haus & Grund Dresden, der Vertretung der Dresdner Siedlerverbände im Verband Wohneigentum und der Bürgerinitiative Neue Gehölzschutzsatzung für Dresden hat die Bürgerfraktion deshalb jetzt den Entwurf einer deutlich deregulierten Baumschutzsatzung vorgelegt. Oberstes Ziel ist, die vorhandene Überregulierung abzubauen und damit dem Wunsch vieler Bürger, den diese bereits gegenüber dem Freistaat geltend gemacht haben, gerecht zu werden.
Eine Gehölzschutzsatzung, die (wie bisher) zwar hohe Ziele im Umweltschutz formuliert, aber weder die Interessen und Bedürfnisse der Bürger ausreichend berücksichtigt, noch sich in dieser Stringenz flächendeckend durchsetzen lässt, ist nicht nur ein beständiges Ärgernis, sie kann darüber auch zum Gegenteil des eigentlich angestrebten Ziels führen. Auch klare Divergenzen zu Bundesgesetzen, wie sie seit Jahren vor allem im Kleingartenbereich bemängelt werden, tragen nicht zu einer Steigerung der Akzeptanz der bestehenden Regelung bei.
Völlig an ihre Akzeptanzgrenzen stößt die derzeitige Satzung aber bei einem Vergleich der Möglichkeiten von Baumfällungen aufgrund staatlicher Maßnahmen mit den Hürden, die die Satzung gegenüber Privatpersonen aufbaut.
Bezeichnenderweise verzichtet die Landeshauptstadt Dresden bei der im ganzen Stadtgebiet Dresdens geltenden Satzung weitestgehend auf eine Erfassung der Anzahl und Gründe von Baumfällungen durch staatliche Organe. Während es den Bürgern also nahezu unmöglich gemacht wird, selbst bei großen Beeinträchtigungen Bäume zu fällen, räumen sich kommunale und staatliche Akteure dieses Recht ganz selbstverständlich ein.
Ziel dieses Antrags ist es, dem Umweltschutzgedanken durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger für sich und ihre Umwelt, noch größere Geltung zu verschaffen.
Selbstbestimmung und Umweltschutz sind keine Gegensätze.
Da die derzeitige Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden aber gerade das anzunehmen scheint, ist auch unter Berücksichtigung der Legitimationsprobleme der bestehenden Regelungen eine Überarbeitung dieser Satzung dringend geboten.
Lesen Sie auch:
Downloads:
Entwurf der Stadtverwaltung (pdf, 77KB)
Entwurf der Bürgerfraktion (pdf, 24KB)
bisher geltende Gehölzschutzsatzung (pdf, 161KB)
Vergleich zwischen Bürgerfraktion und geltender Satzung (pdf, 34KB)
aktueller Diskussionsstand (Jan. 09) in unserer Fraktionszeitung (pdf 1.858 KB)
Liste für Unterstützungsunterschriften (pdf, 446KB)