Stadtrat bestätigt Sonntagsöffnung 2010

In seiner 16. Sitzung bestätigte der Dresdner Stadtrat am 12.08.2010 auf Antrag der BürgerBündnis/ Freie Bürger Fraktion, CDU und FDP die Sonntagsöffnung an vier Sonntagen 2010. Gegen die Stimmen von SPD, Grüne und Linke beschloss der Rat, dass die Geschäfte am 10. Oktober, 7. November und am zweiten und dritten Advent zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet werden dürfen.

Christoph Hille in der Stadtratssitzung am 12.08.2010 dazu:

Wir von der Bürgerfraktion haben eine Anhörung zu unserem Antrag, wie sie von einigen Fraktionen gefordert war, abgelehnt, weil für uns nicht ersichtlich war und ist, welche „Experten“ zu dieser „Sonntagsfrage“ etwas beitragen könnten. Auch diese Aktuelle Stunde halten wir für überflüssig und hätten die Zeit lieber für drängende Fragen zu anderen, wichtigeren Themen genutzt. Ich möchte Ihnen diese deutliche Ablehnung gern erläutern:

Wir werden in dieser Stadt im Advent wieder, wie schon seit 575 Jahren geübter Brauch, den Dresdner Striezelmarkt als die Verkaufsveranstaltung schlechthin, durchführen und laden mittlerweile halb Europa dazu ein.
Daneben gibt es noch ein gutes Dutzend weiterer Märkte, die allesamt dadurch gekennzeichnet sind, dass sie vom ersten bis zum vierten Advent rund um die Uhr, also auch an allen vier Adventssonntagen, geöffnet sind.
Ebenso ist es mindestens in den letzten fünfzig Jahren Brauch gewesen, in der Adventszeit auch anderen Handelseinrichtungen eine Öffnung an den Nachmittagen zu gestatten.
Warum gestatten?
Weil es in diesem Staat die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe, ein Kulturgut allererster Güte, vielleicht vergleichbar mit einem Weltkulturerbe gibt.
In Sachsen haben wir bisher vier Sonntage als Ausnahme.
Ein weiterer, fünfter Sonntag im Jahr ist für uns nicht akzeptabel. Darüber haben wir aber nicht zu entscheiden, dagegen etwas zu unternehmen, befürworten wir grundsätzlich.

Das alles sind die Fakten der letzten Jahre. Ich kann mich nicht erinnern, dass die bisher geübte Praxis im Rat außer von einigen wenigen, meist weltanschaulich motivierten Stadträten, in Frage gestellt worden wäre.
Bei diesem Tagesordnungspunkt regte sich niemand auf.
Was ist nun auf einmal anders?
Natürlich hat jeder das Recht, seine Meinung zu ändern.
Nur bitte ich die Anhänger einer politischen Schließgesellschaft – erklären Sie diesen plötzlichen Stimmungsumschwung all den Händlern, die gestern und vorgestern noch genau das gleiche taten, was sie auch heute wieder tun wollen, nun aber von Ihnen daran gehindert werden.

Sie müssen es ja nur denen erklären, die öffnen und denen, die einkaufen wollen.
Dieser Beschluss zwingt schließlich niemanden, sein Geschäft zu öffnen oder aber „shoppen“ zu gehen.
Die Verordnung der Stadt setzt einen Rahmen, über das jeweilige Handeln entscheiden die Akteure weitgehend freiwillig. Da sich unserer Meinung nach die Rechtslage, bezogen auf die bisher geübte Praxis, nicht verändert hat, sehen wir es auch als  sinnlos an, erneut das Gericht zu bemühen. Das Ergebnis beim JHA hat es doch deutlich gezeigt.

Im Übrigen gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen den beispielsweise in Dresden stattfindenden Märkten und den übrigen Handelseinrichtungen.
Die Märkte sind gesellschaftlich akzeptiert, ihre Teilnehmer, die einzelnen Händler, unterliegen aber einem durchaus zu diskutierenden Zwang, wenn es um Öffnungszeiten geht. Undenkbar, dass ein Händler auf dem Striezelmarkt an den Adventssonntagen oder aber bereits vor 22.00 Uhr freiwillig seine Bude dicht machen kann. Da gibt es null Toleranz.
Im Übrigen zeugt die Aussage, „wenn mein Konkurrent öffnet, muss ich auch öffnen“, von wenig Vertrauen in die Richtigkeit des eigenen Handelns.
Der Stadt Dresden muten Sie das aber im Wettbewerb mit anderen Kommunen zu.
Wenn denn diese Frage der Sonntagsruhe einen so hohen Stellenwert genießt, und davon gehe ich schon aus, dann ist diese Entscheidung am sinnvollsten mit einem Bürgerentscheid zu klären.
Dann könnte es aber nicht nur um das Einkaufen gehen. Vielmehr könnten jegliche Beeinträchtigungen der Sonntagsruhe in den Blick genommen werden, von denen ich nur einige konkret benennen will:
Sportgroßveranstaltungen wie Radrennen und Marathon, Stadtfeste, politische Veranstaltungen mit großer Bühne und Feuerwerke. Dabei gibt es keine Beschränkung auf den Sonntagnachmittag, nein, die Sonntagsruhe wird zum Teil bereits am Vormittag erheblich gestört.
Ich verweise hier nur auf die entsprechende Berichterstattung in der heutigen SZ und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.