Sanierungskonzept zum Sachsenbad beantragt

Seit 14 Jahren verfällt das Sachsenbad in Pieschen. Sollte sich der Stadtrat nicht in Kürze zu einer Sanierung des Gebäudes entschließen so erscheint zumindest aus wirtschaftlicher Sicht ein Abriss unumgänglich. Allerdings ist nicht erst seit der Diskussion um die Schwimmhalle am Freiberger Platz bekannt, dass sowohl hinsichtlich Qualität als auch Quantität der Bedarf in den Bereichen des Schul-, Vereins- und Freizeitschwimmens nicht gedeckt werden kann.

Bevor jedoch eine Entscheidung für oder gegen das Sachsenbad fallen kann, ist es notwendig, alle Informationen zu haben, die einer solchen Entscheidung zugrunde zu legen sind. Erst auf einer solchen Grundlage könnte der Stadtrat zumindest die Planungskosten für eine mögliche Sanierung in den Doppelhaushalt 2009/2010 einstellen.

Auf Anregung des Vereins Pro Pieschen e.V. hatten sich Bürgerfraktion und SPD erneut des schon oft diskutierten Themas angenommen, denn, so hart es klingt, stimmen auch wir der Aussage Dr. Dietrich Ewers’ zu: “Wenn wir nicht bald eine Sanierung beschließen, dann sollten wir es abreißen. Dieser Schandfleck ist nicht noch weitere 14 Jahre hinnehmbar.”

Deshalb ist der gestern gefasste Beschluss, wenn auch ein wichtiger, aber trotzdem nur ein erster Schritt:

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Der Stadtrat beschließt:

I. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.09.2008 einen Bericht der Möglichkeiten zur Sanierung und Betreibung des Sachsenbades in Dresden-Pieschen vorzulegen. Dabei sind insbesondere darzustellen:

  1. welcher Bedarf in den Bereichen des Schul-, Vereins- und Freizeitschwimmens in Dresden besteht und welchen Beitrag das Sachsenbad zu dessen Deckung leisten kann,
  2. in welcher Art und Weise die Nebenflächen des Gebäudes genutzt werden können (hierbei sind insbesondere zu prüfen: Nutzung durch die Stadtverwaltung und ihre Eigenbetriebe, Vermietung an Einrichtungen im gesundheitsfördernden Bereich, z. B. Physiotherapie, Kooperation mit Einrichtungen des Gesundheitswesens, z. B. städtische Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Ärztehäuser und Krankenkassen),
  3. wie das umgebende Gelände in eine umfassende Nutzung für Sport und Gesundheitsförderung einbezogen werden kann,
  4. wie hoch die Investitionssumme für eine entsprechende Sanierung ist und welche Fördermöglichkeiten bestehen,
  5. welche Betriebskosten unter Beachtung der Punkte 2. und 3. für die Landeshauptstadt Dresden entstehen,
  6. innerhalb welchen Zeitablaufes die Sanierung und Wiedereröffnung erfolgen könnte.
  7. Die entsprechende Einordnung in die Städtebauförderung EFRE II ist zu gewährleisten.

II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt unter Berücksichtigung des Inhaltes des Berichtes ein Exposé zu erstellen und über ein geeignetes Bewerberverfahren bis 03/2009 einen potentiellen Betreiber für das Sachsenbad zu finden. Dem Stadtrat ist bis 06/09 ein mit dem potentiellen Betreiber vorabgestimmtes Sanierungs-, Gestaltungs- und Betriebskonzept des Sachsenbades mit Finanzierungsvorschlägen zur Bestätigung vorzulegen.

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Dresden, 13. Juni 2008