Schulnetzplan: “Entflechtung von Doppelstandorten” gar nicht nötig?
Im Rahmen der Fragestunde im Stadtrat nutzte Jan Kaboth die Möglichkeit, auf in letzter Zeit aufgedeckte Unstimmigkeiten hinzuweisen und eine Aufklärung zu erbitten.
So wurde seitens des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt im Rahmen der Diskussion zum neuen Schulnetzplan immer darauf verwiesen, dass das Kultusministerium des Freistaats sogenannte Doppelstandorte nicht mehr fördern werde – eine sogenannte Entflechtung mithin unumgänglich sei.
Auf konkrete Nachfrage beim Kultusministerium wird betroffenen Eltern jedoch die Auskunft erteilt, dass keine Entflechtung der Entflechtung willen erfolgt, sondern dass alles Einzelfallentscheidungen sind. Damit machen sich diese Eltern natürlich Hoffnungen, dass gerade Ihre Schule erhalten bleiben könnte.
Betrachtet man sich die betroffenen Standorte dann jedoch genauer, kommt in nahezu allen Fällen heraus, dass die zur Diskussion stehenden Doppelstandorte nicht den Förderrichtlinien des Freistaats entsprechen (Normen und Richtlinien der Regelungen für den Schulhausbau, Richtlinie über den Bau und Betrieb von Schulen, Förderrichtlinie Schulhausbau, Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung und zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen).
So wird zwar im Ministerium der Eindruck erweckt, dass die Stadt Dresden gar nicht entflechten bräuchte – und damit eines der Hauptargumente des Schulverwaltungsamts für nichtig erklärt, man erspart sich aber den Hinweis, dass fast alle Doppelstandorte nicht den oben genannten Richtlinien entsprechen und damit auch nicht mehr gefördert werden (können).
Es ist in unseren Augen äußerst bedauerlich, dass dieses “Schwarze-Peter-Spiel” auf dem Rücken der Eltern ausgetragen wird, denen vom Kultusministerium erst Hoffnungen gemacht werden, die letztlich dann doch nicht berechtigt sind.
10. Dezember 2006 (redaktion) Veröffentlicht in Bildung